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Rechtliches

AGB

1. Allgemeines

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Event-Forums De Leuw (nachfolgend auch „Event-Forum“) gelten für die Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Ausstellungsräumen sowie für die Anmietung von Außenflächen zu Veranstaltungszwecken. Sie gelten zudem für die Erbringung veranstaltungsbegleitender Dienst- und Werkleistungen bei Veranstaltungen sowie für die Bereitstellung mobiler Einrichtungen und Technik.

1.2 Zusätzliche oder widersprechende Vertragsbedingungen des Kunden (nachfolgend „Vertragspartner“) gelten nicht, sofern sie vom „Event-Forum“ nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Werden von den vorliegenden AGB abweichende Vereinbarungen im Vertrag getroffen, haben solche Vereinbarungen stets Vorrang gegenüber der entsprechenden Regelung innerhalb dieser AGB.

1.3 Die Mitwirkung des Vertragspartners soll dem „Event-Forum“ die sorgfältige Vorbereitung der Veranstaltung ermöglichen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, dem Event-Forum die Zahl der Teilnehmer spätestens 10 Werktage vor dem Veranstaltungs- bzw. Konferenztermin mitzuteilen.

2. Leistungen, Preise und Zahlungen

2.1 Bei Tagesveranstaltungen umfassen Miet- und Tagungspauschalen die Leistungserbringung innerhalb eines Zeitrahmens von 08:00 bis 18:00 Uhr.

Die vereinbarten Preise verstehen sich für Geschäftskunden zuzüglich, für Privatkunden inklusive der gesetzlichen zum jeweiligen Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Umsatzsteuer.

2.2 Beträgt der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltungsdurchführung mehr als vier Monate, ist das „Event-Forum“ berechtigt, die vertraglich vereinbarten Leistungen auf Grundlage der aktuellen zum Zeitpunkt der Veranstaltungsdurchführung geltenden Preisliste abzurechnen. Eine mögliche Preiserhöhung darf in einem solchen Fall 10% der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise nicht übersteigen.

2.3 Sofern nichts anders vereinbart sind Rechnungen des „Event-Forum“ ohne Fälligkeitsdatum binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Nach Ablauf der 10 Tage gerät der Vertragspartner automatisch in Verzug. Bei Zahlungsverzug ist das Event-Forum berechtigt, bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, und bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Dem „Event-Forum“ bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

2.4 Das „Event-Forum“ ist berechtigt, die vereinbarten Vertragsentgelte in Vorkasse zu erheben, zumindest eine angemessene Vorauszahlung zu fakturieren. Soweit nicht abweichend vereinbart gelten nachstehende Zahlungsmodalitäten:

  • Eine Anzahlung i.H.v. € 1.000,00 unmittelbar nach Vertragsschluss
  • Zwei weitere Anzahlungen i.H.v. 40 % der vereinbarten Vertragsentgelte 30 sowie 14 Tage vor Veranstaltung
  • Restzahlung mit der Schlussrechnung

2.5 Abweichend von 2.4 gilt für Hochzeitsveranstaltungen: Mit der verbindlichen Buchung einer Hochzeitsfeier wird nach Abschluss des Buchungsvertrages, spätestens jedoch zum Ende des lfd. Kalenderjahres eine Reservierungs-, Planungs- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 1.000,00 erhoben. Diese wird in voller Höhe in der Schlussrechnung zur Veranstaltung in Abzug gebracht.

Als weitere Vorauszahlung auf die gebuchten Leistungspauschalen gemäß Vertragsangebot werden zwischen 3 und 6 Wochen vor dem Veranstaltungstermin jeweils bis zu 35 % der gebuchten Leistungspauschalen erhoben.

2.6 Aufrechnungsrechte stehen dem Vertragspartner gegenüber dem „Event-Forum“ nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom „Event-Forum“ anerkannt sind.

Gleiches gilt für Zurückbehaltungsrechte, soweit es sich beim Vertragspartner um einen Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts handelt. Soweit der Vertragspartner diesem Personenkreis nicht angehört, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

3. Rügepflicht

Im Beanstandungsfall hat der Vertragspartner eventuelle Mängel unverzüglich, d.h. vor oder während der

Veranstaltung dem Bankettbüro gegenüber zu rügen, so dass das „Event-Forum“ die rechtzeitige Möglichkeit der Nachbesserung hat. Soweit das Rügerecht durch den Kunden nicht innerhalb der o.g. Frist ausgeübt wird, ist eine spätere Geltendmachung von Ansprüchen diesbezüglich ausgeschlossen.

4. Stornierung/Rücktritt des Vertragspartners

4.1 Führt der Vertragspartner aus einem von vom „Event-Forum“ nicht zu vertretenden Grund die Veranstaltung zum vereinbarten Zeitpunkt nicht durch, so ist er verpflichtet, eine Ausfallentschädigung bezogen auf das vereinbarte Entgelt, zu leisten. Das „Event-Forum“ ist in diesem Fall berechtigt, mindestens die für die Vorbereitung der Durchführung der Veranstaltung geleistete Reservierungs-, Planungs- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1.000,- Euro einzubehalten. Gleiches gilt, wenn der Vertragspartner vom Vertrag zurücktritt oder ihn außerordentlich kündigt, ohne dass ihm hierzu ein individuell vereinbartes oder zwingendes gesetzliches Kündigungs- oder Rücktrittsrecht zusteht.

Die Ausfallentschädigung bestimmt sich im Übrigen anhand der nachfolgenden Ziffern 4.2 bis 4.7.

4.2 Die Stornierung einer Veranstaltung bzw. der Rücktritt soll in schriftlicher Form vorgenommen werden, alternativ telefonisch oder per Email an das Bankettbüro oder die Geschäftsleitung.

4.3 Bei Stornierung bzw. Rücktritt ist das „Event-Forum“ berechtigt, verbindlich gebuchte Raumvermietungen bzw. Veranstaltungspauschalen in Rechnung zu stellen, sofern eine vergleichbare Ersatzveranstaltung auf diesen Termin nicht mehr gebucht werden konnte.

Hierbei gelten nachstehende Staffelungen mit Wirkung ab Unterzeichnung des Buchungsvertrages:

  • Bei einer Stornierung von bis zu 6 Wochen vor Veranstaltungstermin werden 50% des gebuchten Veranstaltungsumsatzes berechnet,
  • Bei einer Stornierung bis zu 14 Tagen vor Veranstaltungstermin werden 75% des gebuchten Veranstaltungsumsatzes berechnet,
  • Bei einer Stornierung von weniger als 7 Tagen vor dem Veranstaltungstermin werden 80 % des Veranstaltungsumsatzes berechnet.

4.4 Gebuchte Sonderleistungen (zusätzliche Technik, Zelt usw) werden bei einer Stornierung bis zum 10.Kalendertag vor Veranstaltungstermin zu 50%, bis zum 7.Kalendertag vor Veranstaltungstermin zu 100% berechnet.

4.5 Dem Vertragspartner ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe als er in Ziffer 4.1, 4.3 oder 4.4 pauschaliert ist, entstanden ist.

Das „Event-Forum“ behält sich den Nachweis eines im Einzelfall höher liegenden Schadens bzw. einer höheren Wertminderung ebenfalls vor.

4.6 Zur Berechnung des Umsatzes werden die gebuchten Tagungspakete bzw. die Bankett- und Getränkepauschalen sowie Trauungen zugrunde gelegt. Hierbei ergibt sich die Berechnung der Stornokosten in Abhängigkeit vorgenannter Fristen aus der gebuchten Pauschale multipliziert mit der gebuchten Personenzahl.

Ist die Personenzahl noch nicht final fixiert worden, wird die in dem Buchungsvertrag ausgewiesene Mindestteilnehmerzahl angenommen.

Ist die Bankett- oder Tagungspauschale noch nicht festgelegt worden, wird die in der Buchung ausgewiesene preiswerteste Pauschale berechnet.

4.7 Im Falle der Reduzierung einer zuvor verbindlich gebuchten Teilnehmeranzahl behält sich das „Event-Forum“ vor, die stornierte Personenzahl nach folgenden Fristen gestaffelt zu berechnen:

  • bis zu 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn 50 % der Personenpauschale;
  • bis zu 3 Werktage vor Veranstaltungsbeginn 80 % der Personenpauschale;
  • danach wird die volle Personenpauschale erhoben.

Eine Abweichung von der gemäß Buchungsbestätigung festgelegten Teilnehmerzahl kann bei Überschreitung der Raumkapazität eine notwendige Änderung der Raumplanung und bezogener Raummiete nach sich ziehen. Insofern bedingte Raumdispositionen bleiben dem Bankettbüro vorbehalten.

5. Rücktritt, Absage oder Abbruch der Veranstaltung durch das „Event-Forum“

5.1 Das Event-Forum ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen vom Vertrag zurückzutreten, eine Veranstaltung abzusagen oder auch abzubrechen. Ein sachlich gerechtfertigter Grund liegt vor, wenn

  • die vom Vertragspartner zu erbringenden Zahlungen nicht oder nicht rechtzeitig entrichtet werden
  • der im Vertrag bezeichnete Veranstaltungszweck ohne Zustimmung des „Event-Forums“ wesentlich geändert wird
  • eine entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung der Veranstaltungsräume an einen anderen Veranstalter ohne Zustimmung des „Event-Forums“ erfolgt
  • gegen gesetzliche oder behördliche Vorschriften, im Hinblick auf die Durchführung der Veranstaltung, seitens des Vertragspartners verstoßen wird.

5.2 Macht das „Event-Forum“ von seinem Recht aus einem der in Ziffer 5.1 genannten Gründe Gebrauch, behält es den Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Entgelte, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.

6. Dekorationsmaterial, Wunderkerzen

6.1 Die Verwendung von Dekorationsmaterial und sonstigen Gegenständen bedarf der vorherigen Zustimmung des „Event-Forums“. Sämtliches Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen (schwerentflammbar B1) entsprechen. Der Vertragspartner hat für die sichere Anbringung und leichte Entfernbarkeit Sorge zu tragen. In Anbetracht der substanziellen Empfindlichkeit von antiker Raumausstattung und Inventar hat der Vertragspartner die schonende und vorsichtige Anbringung zu verantworten.

6.2 Die Verwendung von Wunderkerzen und vergleichbaren entzündlichen Artikel innerhalb geschlossener Räume ist vorher polizeilich verboten

6.3 Vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung mit dem „Event-Forum“ müssen das vom Vertragspartner gestellte Dekorationsmaterial sowie Verpackungen unverzüglich nach Ende der Veranstaltung wieder entfernt und abgeholt werden. Kommt der Vertragspartner dieser Regelung nicht nach, so hat das „Event-Forum“ das Recht, eine Entfernung und Lagerung (Dekorationsmaterial) oder Entsorgung (Verpackung) auf Kosten des Vertragspartners vorzunehmen. Dies gilt nicht, wen die Räumung infolge eines Umstandes unterbleibt, den der Vertragspartner nicht zu vertreten hat und dies dem „Event-Forum“ unverzüglich anzeigt.

7. Haftung des Vertragspartners

7.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die gemieteten Räumlichkeiten, Inventar und Ausstattung sowie die Außenanlagen pfleglich und schonend zu behandeln. Er haftet für alle Schäden an Gebäude, Inventar oder gegenüber Dritten, die durch Veranstaltungsteilnehmer, Besucher, Mitarbeiter, sonstige Erfüllungsgehilfen oder eingebrachte Gegenstände aus seiner Sphäre oder ihm selbst schuldhaft verursacht werden.

7.2 Das „Event-Forum“ kann vom Vertragspartner die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen. Zur Sicherung beiderseitigen Interessen im Hinblick auf etwaige Haftungsansprüche sollte vor der Veranstaltung eine Zustandserfassung vorgenommen werden, bei der ggfs. bereits existierende Beschädigungen erfasst werden.

7.3 Dem Vertragspartner obliegt die Einhaltung aller relevanten (ordnungs-) rechtlichen Vorgaben. Den Anordnungen der Mitarbeiter des „Event-Forums“ sind hierbei Folge zu leisten.

8. Haftung des „Event-Forum“

8.1 Die verschuldensunabhängige Haftung des „Event-Forums“ auf Schadensersatz für verborgene Mängel (§ 536 a Absatz 1, 1. Alternative BGB) der Versammlungsstätte und ihrer Einrichtungen bei Vertragsabschluss ist ausgeschlossen. Der Anspruch auf Minderung der Entgelte wegen Mängeln ist hiervon nicht betroffen, soweit das „Event-Forum“ bei Erkennbarkeit und Behebbarkeit des Mangels dieser Mangel oder die Minderungsabsicht während der Dauer der Überlassung der Versammlungsstätte angezeigt wird.

8.2 Das „Event-Forum“ übernimmt keine Haftung bei Verlust oder Beschädigung der vom Vertragspartner eingebrachten Gegenstände, Einrichtungen, Aufbauten oder sonstigen Wertgegenstände, soweit nicht eine entgeltliche oder besondere Verwahrungsvereinbarung zusätzlich getroffen wurde.

8.3 Das „Event-Forum“ haftet auf Schadenersatz für Sach- und Vermögensschäden, die ein Vertragspartner auf Grund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des „Event-Forum“ erleidet oder wenn das „Event-Forum“ ausdrücklich eine Garantieerklärung für die zu erbringenden Leistungen übernommen hat. Eine weitergehende Haftung des „Event-Forum“ auf Schadenersatz ist mit Ausnahme der Haftung für Personenschäden sowie im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ausgeschlossen. Unter Kardinalpflichten oder wesentlichen Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen zu verstehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf, also die wesentlichen vertraglichen Hauptpflichten.

8.4 Sind Personenschäden oder die Verletzung von Kardinalpflichten durch das „Event-Forum“ zu vertreten, haftet das „Event-Forum“ abweichend von Ziffer 8.3 nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen auch bei einer Pflichtverletzung, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruht. Bei Verletzung von Kardinalpflichten ist die Schadenersatzpflicht des „Event-Forum“ für Fälle einfacher Fahrlässigkeit allerdings auf den nach Art der vertraglichen Vereinbarung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt.

8.5 Die Haftungsbeschränkungen nach den vorstehenden Ziffern 8.3 und 8.4 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und der Erfüllungs- sowie Verrichtungsgehilfen des „Event-Forum“.

9. Höhere Gewalt

9.1 Höhere Gewalt ist ein von außen auf das Vertragsverhältnis massiv einwirkendes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch die äußerste nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann.

9.2 Kann eine Veranstaltung infolge von höherer Gewalt zum vereinbarten Termin nicht durchgeführt werden, sind beide Seiten berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten soweit kein Einvernehmen über die Verlegung der Veranstaltung erzielt wird.

9.3 Im Fall des Rücktritts oder der Verlegung bleibt der Vertragspartner zum Ausgleich bereits entstandener Aufwendungen auf Seiten des „Event-Forums“ verpflichtet. Zu den Aufwendungen zählen die Kosten für bereits beauftragte externe Leistungen sowie die Kosten des „Event-Forums“, für die Vorbereitung der Durchführung der Veranstaltung. Diese Kosten werden pauschal mit 1.000 Euro angesetzt, soweit keine Abrechnung nach Aufwand erfolgt. Dem Vertragspartner steht in diesem Fall das Recht zu nachzuweisen, dass ein Aufwand in Höhe der Pauschale nicht gerechtfertigt ist. Erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand, besteht keine Begrenzung der Höhe nach. Im Übrigen werden beide Vertragsparteien von ihren Leistungsplichten frei.

9.4 Die Anzahl der anwesenden Besucher sowie der Ausfall von Referenten, Vortragenden, Künstlern und sonstiger Teilnehmer der Veranstaltung liegen in der Risikosphäre des Vertragspartners.

9.5 Die Regelungen der Ziffern 9.1 bis 9.4 finden entsprechend Anwendung, wenn die Veranstaltung in Folge einer akuten Pandemielage nach Maßgabe des Infektionsschutzgesetzes und darauf beruhender verordnungsrechtlicher oder behördlicher Anordnungen nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden kann. Im Falle von Großveranstaltungen (z.B. GWC) erhält der Aussteller ein einseitiges Sonderrücktrittsrecht falls die Beschränkungen eine Besucherzahl von weniger als 800 Personen in Punkt-/ Momentpräsenz vorschreiben. In diesem Falle ist der Rücktritt für den Aussteller aus dem mit dem EventForum geschlossenen Vertrag frei von Stornokosten.

10. Werbung, Genehmigungen, Gebühren

10.1 Werbung, insbesondere geplante Anzeigen und Hinweistafeln des Vertragspartners zum Verweis auf Veranstaltungen im „Event-Forum“, bedürfen der vorherigen Zustimmung des „Event-Forum“.

Der Vertragspartner hält das „Event Forum“ unwiderruflich von allen Ansprüchen frei, die dadurch entstehen, dass die Veranstaltung oder die Werbung für die Veranstaltung gegen Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte, Bild- und Namensrechte, Markenrechte, Wettbewerbsrechte, Persönlichkeitsrechte) oder sonstige gesetzliche Vorschriften verstößt. Diese Freistellungsverpflichtung erstreckt sich auch auf alle etwaig anfallenden Abmahn-, Gerichts- und Rechtsverfolgungskosten.

10.2 Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Entgelte (z.B. GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer u. Ä.), die nicht Kosten des Betriebs des Objektes darstellen, sind vom Vertragspartner unverzüglich an den jeweiligen Dritten zu zahlen. Sämtliche behördlichen Erlaubnisse oder Genehmigungen (mit Ausnahme der für den Betrieb des Objekts erforderlichen behördlichen Erlaubnisse oder Genehmigungen) hat der Vertragspartner auf eigene Kosten zu beschaffen, sofern schriftlich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

11. Widerrufsbelehrung

Soweit wir Ihnen die Möglichkeit bieten, unsere Dienstleistungen auch ausschließlich postalisch, per Telefax, E-Mail, SMS oder ähnlich zu beauftragen, erteilen wir vorsorglich die nachstehende Widerrufsbelehrung für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge und Fernabsatzverträge:

Widerrufsrecht:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns an die nachstehend bezeichnete Adresse gerichtet mittels einer eindeutigen Erklärung (z B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Eine bestimmte Formulierung ist dafür nicht vorgeschrieben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie den Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf des Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts des Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Schloss Grünewald

Event-Forum De Leuw

Herrn Birger Zimmermann

Haus Grünewald 1

42653 Solingen-Gräfrath

Telefon 0212 / 382 545 0

Telefax 0212 / 382 779 6

mobil 0171 / 556 674 0

Mail info@schlossgruenewald.de

12. Schlussbestimmungen

12.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Vertragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen, sind aber auch mündlich wirksam. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch eine der Vertragsparteien sind unwirksam. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

12.2 Es gilt deutsches Recht.

12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.